Geschlechtsidentität

Relevante Gesetze und juristische Entscheidungen

Grundgesetz (GG)

Artikel 3, Absatz 3: "Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."

Personenstandgesetz (PStG)

Seit Ende 2018 haben intersexuelle Menschen in Deutschland die Möglichkeit, beim Eintrag ins Personenstandsregister außer den Geschlechtern „männlich“ und „weiblich“ auch die Option „divers“ zu wählen, die sogenannte „Dritte Option“. Im Oktober 2017 hatte der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts der Beschwerde einer Inter*Person stattgegeben und entschieden, dass jenseits des binären Geschlechtermodells auch ein positiver Eintrag möglich sein muss.

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz der Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist hier einzusehen. 

§1 AGG: „Ziel des Gesetzes Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.“

Transsexuellengesetz (TSG)

Das Transsexuellengesetz des Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz ist hier einzusehen. 

Auszug aus §1 TSG: „Die Vornamen einer Person sind auf ihren Antrag vom Gericht zu ändern, wenn sie sich auf Grund ihrer transsexuellen Prägung nicht mehr dem in ihrem Geburtseintrag angegebenen Geschlecht, sondern dem anderen Geschlecht als zugehörig empfindet und seit mindestens drei Jahren unter dem Zwang steht, ihren Vorstellungen entsprechend zu leben“

Auszug aus  § 5 TSG Offenbarungsverbot: "Ist die Entscheidung, durch welche die Vornamen des Antragstellers geändert werden, rechtskräftig, so dürfen die zur Zeit der Entscheidung geführten Vornamen ohne Zustimmung des Antragstellers nicht offenbart oder ausgeforscht werden, es sei denn, dass besondere Gründe des öffentlichen Interesses dies erfordern oder ein rechtliches Interesse glaubhaft gemacht wird."

Regelungen des IOC

Die Regelungen des IOC sind hier einsehbar:  IOC Framework on Fairness, Inclusion and Non-Discrimination on the Basis of Gender Identity and Sex Variations . Eine Empfehlung hinsichtlich der Einhaltung eines bestimmten Testosteronwertes gibt es nicht mehr, die Entscheidung liegt bei den jeweiligen Sportverbänden.

Regelungen des Internationalen Leichtathletikverbandes (IAAF)

Ab dem 1. November 2018 müssen drei Kriterien für die Zulassung in den Disziplinen von 400 m (einschließlich der Hürdenrennen) bis hin zu einer Meile (ca. 1600m) und in kombinierten Events wie Staffeln über diese Strecken erfüllt werden. Die Regeln werden für Sportler*innen gelten, die einen Testosteronwert von mehr als 5 nmol/l aufweisen.

Leichtathlet*innen, die künftig bei internationalen Wettkämpfen antreten oder einen Weltrekord erzielen wollen, müssen:

- vom Gericht als weiblich oder intersexuell (oder äquivalent) anerkannt sein

- ihren Blut-Testosteron-Spiegel über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten auf unter 5 nmol/l senken (etwa durch Verwendung von hormonellen Kontrazeptiva)

- und diesen danach kontinuierlich unter dem Richtwert halten 

Trans*DiversInter*
BreitensportAGG, TSGAGGAGG
LeistungssportRegeln des IOC, AGG, TSGkeine RegelungRegeln des IAAF/IOC