DOSB-Mitgliederversammlung beschließt Strukturreform

Die Mitgliederversammlung des DOSB hat heute in Dresden eine neue Satzung einschließlich der Aufnahmeordnung sowie die Änderung der Allgemeinen Geschäftsordnung und der Finanzordnung beschlossen.

Die Satzungsreform wurde von der DOSB-Mitgliederversammlung mit großer Mehrheit beschlossen. Foto: Ronald Bonss
Die Satzungsreform wurde von der DOSB-Mitgliederversammlung mit großer Mehrheit beschlossen. Foto: Ronald Bonss

Mit 408 Stimmen bei einer Gegenstimme wurde die neue Satzung von den Delegierten mit deutlicher Mehrheit angenommen. Eine Dreiviertelmehrheit von 342 Stimmen hätte bereits ausgereicht, den Antrag zu beschließen.

Die Mitgliederversammlung ermächtigt das Präsidium, bereits vor der Eintragung der Satzungsänderung in das Vereinsregister den künftigen hauptamtlichen Vorstand zu berufen. Der Vorstand wird ermächtigt, etwaige geringfügige Änderungen an der Satzung vorzunehmen, die aufgrund von Beanstandungen durch das Registergericht oder das Finanzamt erforderlich werden könnten. In allen Gremien des DOSB müssen künftig mindestens 30 Prozent Frauen und 30 Prozent Männer vertreten sein. Im Falle von Einzelwahlen, bspw. bei den Mitgliedern des DOSB-Präsidiums, gilt eine Soll-Quote.

Zu den formalen Änderungen zählen insbesondere die Übertragung der Vorstandseigenschaft gemäß § 26 BGB vom ehrenamtlichen Präsidium auf das hauptamtliche Direktorium, das künftig „Vorstand“ heißen wird. Die Altersgrenze von 70 Jahren bei der Wahl des Präsidiums wird abgeschafft. Es werden Beiräte zur Beratung des Präsidiums bzw. Kommissionen zur Beratung des Vorstands eingerichtet und Quotierungsregelungen eingeführt, wenn der DOSB die Zusammensetzung der Gremien selbst steuern kann.

DOSB-Präsident Alfons Hörmann betonte die Notwendigkeit, die Strukturen des DOSB so zu verändern, dass er "noch effizienter arbeiten und die angestrebten Ziele erreichen kann". Der Vorstand werde zukünftig vollumfänglich das Tagesgeschäft gestalten. "Aber auch bisher haben wir das Prinzip, dass die Hauptamtlichen das Tagesgeschäft machen, schon gehabt. Es ändert sich gar nicht so viel." Das Präsidium, sagt Hörmann, werde eher die Rolle eines klassischen Aufsichtsrats übernehmen. Strategieentwicklung und Controlling gehörten zu seinen Aufgaben. "Das weiterhin ehrenamtlich agierende Präsidium wird stärker als im Unternehmen repräsentative Aufgaben übernehmen."

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(Quelle: DOSB)


  • Die Satzungsreform wurde von der DOSB-Mitgliederversammlung mit großer Mehrheit beschlossen. Foto: Ronald Bonss
    Die Satzungsreform wurde von der DOSB-Mitgliederversammlung mit großer Mehrheit beschlossen. Foto: Ronald Bonss